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Länderinfo Ägypten
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Arabische Republik Ägypten; Gumhuriyat Misr Al Arabiya
Klima: mediterran (Küste, Nildelta) bis wüstenhaft (Kairo, Mittel- und Oberägypten)
Geographie: im Nordosten des afrikanischen Kontinents; zwischen 22° und 32° nördlicher Breite und 26° und 33° östlicher Länge
Größe: 1 Mio. qkm, davon ca. 4% landwirtschaftlich nutzbar
Hauptstadt: Kairo (Al Qahira); 15 - 16 Mio. Einwohner
Bevölkerung: ca. 62 Mio.; wegen Konzentration der Bevölkerung im Niltal und -delta gehört Ägypten zu den am dichtesten besiedelten Ländern der Welt (1.120 Einwohner/qkm; Kairo: 28.500-120.000 Einwohner/qkm)
Landessprache: Schriftsprache Modernes Hocharabisch, Umgangssprache Ägyptisch-arabischer Dialekt; Englisch, Französisch in geringerem Ausmaß als Geschäfts- und Bildungssprachen verbreitet.
Religionen: ca. 90% Islam (sunnitisch); 8-10% Christentum (koptisch)
Nationaltag: 23. Juli (1952), Revolutionstag
weitere Infos unter http://www.dse.de/za/lk/laender.htm

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Botschaftsinfo Ägypten
Anschrift der deutschen Vertretung in Ägypten
Ort: Kairo
Anschrift: PA: Embassy of the Federal Republic of Germany, 8 B, Sharia Hassan Sabri, Cairo-Zamalek, Ägypten.
Telefon: F: (0020 2) 339 96 00
Fax: FAX: (0020 2) 341 05 30
WWW: URL: http://www.german-embassy.org.eg

Anschrift der Vertretung von Ägypten in Deutschland
Ort: Berlin
Anschrift: Waldstraße 15, 13156 Berlin
Telefon: Tel: 0 30 - 4 77 10 48
Fax: Fax: 0 30 - 4 77 10 49
WWW:

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Medizinische Infos Ägypten
vorgeschriebene
Impfungen:
Bei Direkteinreise keine, bei Einreise über ein Gelbfieber-Endemieland (u.a. Zentralafrika, Südamerika) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Denken Sie daran, insbesondere wenn Sie eine Rundreise durch mehrere Länder planen.
empfohlene
Impfungen:
Tetanus/Diphtherie, Polio, Hepatitis A, Hepatitis B, evtl. Typhus
Malariasitutation: Geringes Risiko Juni bis Oktober in ländlichen Gebieten. A-Region nach WHO; Empfehlung: Mückenschutzmittel, bedeckende Kleidung nach Sonnenuntergang, medikamentöse Vorbeugung (CHL) oder Mitnahme eines Stand-by-Präparates nach Verordnung durch Ihren Arzt.
besondere
Einreisebestimmungen:
Bei längerem Aufenthalt muss in der Regel das Ergebnis eines HIV-Testes nachgewiesen bzw. ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Touristen sind davon normalerweise nicht betroffen. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ausreise nach dem aktuellen Stand.
allgemeine
Hinweise:
Denken Sie bei Ihrer Reise an die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke, sowie an den Abschluss einer preiswerten Reisekranken- und Reiserückholversicherung. Geben Sie Ihrem Körper die notwendige Zeit, sich an das veränderte Klima zu gewöhnen. Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholgenuss, vor allem, wenn Sie Medikamente einnehmen. In wärmeren Gegenden werden Sie einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben, dies kann je nach körperlichen Anstrengung und Außentemperatur bis zu 4 Liter mehr pro Tag bedeuten. Sie beugen Durchfällen vor, in dem Sie kalte Speisen, ungeschältes Obst, Eiswürfel in Getränken und rohe Salate meiden. Merke: "Nichts essen, was man nicht kochen, braten oder schälen kann". Ist Ihre Reise beruflich veranlasst, dann darf Ihr Chef Sie erst auf diese Reise schicken, wenn Sie zuvor durch einen gesondert durch die Berufsgenossenschaften ermächtigten Arbeits- oder Tropenmediziner beraten und ggf. untersucht wurden. Dies gilt auch für Kurzzeitaufenthalte. Lassen Sie sich vor der Reise über mögliche Krankheiten, persönliche Gesundheitsrisiken und Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge beraten. Weitere Gesundheitsratschläge helfen dabei Ihre Reise erfolgreich zu gestalten.
Aktuell: Zunahme von Durchfallerkrankungen. Konsequente Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene. Reisende aus dem Irak – auch bei Transit über Damaskus (Syrien) oder Amman (Jordanien) – müssen nach Auskunft der Deutschen Botschaft noch immer einen gültigen Cholera-Impfnachweis vorlegen. Einreisen aus anderen Ländern sind davon nicht betroffen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation sollten die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden. (Tel.: 01888 / 17 – 0) (Internet: http://www.auswaertiges-amt.de/5_laende/index.htm)

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Reisepass / Visum für Ägypten
allgemeine
Anmerkungen:
Reisepass: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer bzw. das Datum der Visaerteilung hinaus gültig sein.
Anmerkung:
Touristenkarte:
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) Kuwait für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten; (b) Bahrain,Guinea, Jemen, Katar, Libyen, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen; (c) Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepaß) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Geschäftsvisum:
Technikervisum:
Transit:
Anmerkung:
Visaarten: Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.
Visagebühren: Für Staatsbürger aus Dänemark, Deutschland, Finnland, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden, den USA und Zypern: Touristenvisum: 35 DM (ein- und mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 45 DM (ein- und mehrmalige Einreise). Für Staatsangehörige von Großbritannien gelten andere Preise, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Staatsbürger aller anderen Länder: Touristenvisum: 50 DM (einmalige Einreise) und 65 DM (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 75 DM (einmalige Einreise) und 115 DM (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einmonatigen Aufenthalt (einfach/mehrmalige Einreise). Verlängerung im Land ist möglich.
Anmerkung:
Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung.
Anmerkung:
Unterlagen: (a) 1 Paßfoto. (b) Gültiger Reisepaß. (c) Antragsformular. (d) Gebühren in bar oder per Postanweisung. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer. (f) Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.
Anmerkung: Internationale Impfbescheinigung ist für die Einreise erforderlich.
Bearbeitungszeit: Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich.
Aufenthalts-
genehmigung:
Arbeitserlaubnis:
Sonstiges: Besucher müssen sich innerhalb einer Woche bei der Polizei des Aufenthaltsortes registrieren lassen. Die Anmeldung wird häufig vom Hotel vorgenommen, die Verantwortung für die Durchführung der Registrierung liegt jedoch beim Besucher.

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