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Länderinfo Bolivien
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Republik Bolivien - República de Bolivia
Klima: von Hochgebirgsklima (Anden) über subtropisches Klima der Yungas bis volltropisches Tieflandklima (Beni) und Trockenzone des Chaco
Geographie: zwischen 10o 20’ und 23o südliche Breite Süd sowie 68o und 58o westliche Länge; Binnenland (Nachbarn: Brasilien, Paraguay, Argentinien, Chile, Peru)
Größe: 1,1 Mio. qkm
Hauptstadt: verfassungsmäßig: Sucre (ca. 200.000 Einwohner), Regierungssitz: La Paz (ca. 1,5 Mio. Einwohner mit El Alto)
Bevölkerung: 8 Mio. (1998); 65% Indianer, 35% Mestizen und Weiße (Criollos); Wachstumsrate: 2,1% pro Jahr (1995)
Landessprache: Spanisch; wichtigste Indianersprachen: Quechua (35%), Aymara (25%), Guarani
Religionen: überwiegend römisch-katholisch;ca. 9% protestantische, sogenannten „Sekten" aus USA
Nationaltag: 6. August
weitere Infos unter http://www.dse.de/za/lk/laender.htm

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Botschaftsinfo Bolivien
Anschrift der deutschen Vertretung in Bolivien
Ort: La Paz
Anschrift: PA: Embajada de la República Federal de Alemania, Avenida Arce 2395, La Paz, Bolivien.
Telefon: F: (00591 2)43 08 50, 43 08 54
Fax: FAX: (00591 2) 43 12 97
WWW: E-Mail: germany@ceibo.entelnet.bo

Anschrift der Vertretung von Bolivien in Deutschland
Ort: Berlin
Anschrift: Kurfürstendamm 43, 10719 Berlin
Telefon: Tel: 030 - 202 66 761
Fax: Fax: 030 - 202 66 777
WWW:

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Medizinische Infos Bolivien
vorgeschriebene
Impfungen:
Bei Direkteinreise keine, bei Einreise über ein Gelbfieber-Endemieland (u.a. Zentralafrika, Südamerika) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Denken Sie daran, insbesondere wenn Sie eine Rundreise durch mehrere Länder planen. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann gelegentlich eine Choleraimpfung verlangt werden, insbesondere bei Ankunft aus einem Land mit Cholera bzw. bei Einreise außerhalb der internationalen Flughäfen.
empfohlene
Impfungen:
Gelbfieber, Tetanus/Diphtherie, (Polio), Hepatitis A, Typhus, evtl. Hepatitis B
Malariasitutation: Geringes (A im Süden) bis hohes Risiko (C im Norden) ganzjährig in ländlichen Gebieten unterhalb 2500m Höhe. A-Region nach WHO; Empfehlung: Mückenschutzmittel, bedeckende Kleidung nach Sonnenuntergang, medikamentöse Vorbeugung (CHL) oder Mitnahme eines Stand-by-Präparates nach Verordnung durch Ihren Arzt. C-Region nach WHO; Empfehlung: Mückenschutzmittel, bedeckende Kleidung nach Sonnenuntergang, medikamentöse Vorbeugung (MEF) oder Mitnahme eines Stand-by-Präparates nach Verordnung durch Ihren Arzt.
besondere
Einreisebestimmungen:
Bei längerem Aufenthalt muss in der Regel das Ergebnis eines HIV-Testes nachgewiesen bzw. ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Touristen sind davon normalerweise nicht betroffen. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ausreise nach dem aktuellen Stand.
allgemeine
Hinweise:
Denken Sie bei Ihrer Reise an die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke, sowie an den Abschluss einer preiswerten Reisekranken- und Reiserückholversicherung. Geben Sie Ihrem Körper die notwendige Zeit, sich an das veränderte Klima zu gewöhnen. Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholgenuss, vor allem, wenn Sie Medikamente einnehmen. In wärmeren Gegenden werden Sie einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben, dies kann je nach körperlichen Anstrengung und Außentemperatur bis zu 4 Liter mehr pro Tag bedeuten. Sie beugen Durchfällen vor, in dem Sie kalte Speisen, ungeschältes Obst, Eiswürfel in Getränken und rohe Salate meiden. Merke: "Nichts essen, was man nicht kochen, braten oder schälen kann". Ist Ihre Reise beruflich veranlasst, dann darf Ihr Chef Sie erst auf diese Reise schicken, wenn Sie zuvor durch einen gesondert durch die Berufsgenossenschaften ermächtigten Arbeits- oder Tropenmediziner beraten und ggf. untersucht wurden. Dies gilt auch für Kurzzeitaufenthalte. Lassen Sie sich vor der Reise über mögliche Krankheiten, persönliche Gesundheitsrisiken und Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge beraten. Weitere Gesundheitsratschläge helfen dabei Ihre Reise erfolgreich zu gestalten.
Aktuell: Aufgrund der gegenwärtigen Situation sollten die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden. (Tel.: 01888 / 17 – 0) (Internet: http://www.auswaertiges-amt.de/5_laende/index.htm)

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Reisepass / Visum für Bolivien
allgemeine
Anmerkungen:
Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Argentinien, Paraguay und Uruguay, die mit Personalausweis einreisen können. Ansonsten muß der Reisepaß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben.
Anmerkung:
Touristenkarte:
Visum: Geschäftsvisum allgemein erforderlich. Touristenvisum allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz sowie Belgien, Finnland, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweden und Spanien bis zu 90 Tagen; Dänemark, Frankreich, Griechenland Luxemburg und Portugal bis zu 30 Tagen; (b) Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Island, Israel, Kolumbien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Polen, Uruguay und USA bis zu 90 Tagen; (c) Australien, Japan, Kanada, Philippinen, Südafrika und Türkei bis zu 30 Tagen.
Geschäftsvisum:
Technikervisum:
Transit: Transitreisende benötigen kein Visum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Zudem müssen eine bestätigte Flugreservierung und alle anderen Dokumente für die Weiterreise vorgelegt werden.
Anmerkung:
Visaarten: Touristen-, Geschäfts-, Dauer- und Studienvisum.
Visagebühren: Je nach Nationalität verschieden.
Gültigkeitsdauer: Touristenvisum ab Einreisetag 30 Tage, Studentenvisum ab Einreisetag 60 Tage gültig; Verlängerungsmöglichkeit vor Ort. Geschäftsvisum unterschiedlich.
Anmerkung:
Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft.
Anmerkung:
Unterlagen: (a) Paßfoto. (b) Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig). (c) Bearbeitungsgebühr. (d) Gelbfieberimpfbescheinigung. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. (f) Dauer- und Studienvisum: Angabe des Aufenthaltszwecks. (g) Bescheinigung der bolivianischen Universität, Institution bzw. des Arbeitgebers. (h) Angaben zum Einreisedatum, der Aufenthaltsdauer und der voraussichtlichen Adresse in Bolivien. (i) Meldebescheinigung für Deutschland (nicht erforderlich für deutsche Staatsbürger). (j*) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 4 Wochen). (k*) Ärztliches Attest (nicht älter als 4 Wochen) mit HIV-Test. Diese Angaben können sich kurzfristig ändern, vor der Beantragung immer die zuständige konsularische Vertretung kontaktieren.
Anmerkung: (a) [*] Die aufgeführten Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und vom Landesgericht beglaubigt werden. (b) Internationale Impfbescheinigung ist für die Einreise erforderlich. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und ein Verrechnungsscheck (über die Visum- und Beglaubigungsgebühren; pro Unterschrift je 50 DM) beigelegt sein.
Bearbeitungszeit: Je nach Staatsangehörigkeit, maximal 1 Monat.
Aufenthalts-
genehmigung:
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Arbeitserlaubnis:
Sonstiges:

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