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Länderinfo Brasilien
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Föderative Republik Brasilien
Klima: Trockenes Buschland im Landesinneren, Regenwald am Amazonas und Strände an der Ostküste sorgen für ein regional stark unterschiedliches Klima. Im Süden sind Temperaturen gemäßigter. Regenzeit im Norden Januar - April, im Nordosten April - Juni und in Rio/São Paulo November - März.
Geographie: Brasilien bedeckt fast die Hälfte Südamerikas (fünftgrößtes Land der Erde) und grenzt mit Ausnahme Chiles und Ecuadors an alle südamerikanischen Länder. Der Atlantik bildet die östliche Grenze. Das Land besteht zu ca. 60% aus Hochebene und zu 40% aus Flachland.
Größe: 8.547.404 qkm
Hauptstadt: Brasília / Einwohner: 1.821.946 (1996).
Bevölkerung: 163.689.000 (1997) / 19,2 pro qkm
Landessprache: Amtssprache ist Portugiesisch. Englisch wird vereinzelt gesprochen. Im Süden wird auch Deutsch gesprochen, besonders in Santa Catarina, Rio Grande do Sul und Paraná ebenso Französisch und Italienisch; rund 180 Indianersprachen.
Religionen: 75% römisch-katholisch; 8% Protestanten, u. a. christliche Gemeinschaften, Minderheiten von Buddhisten, Bahai, Muslimen und Juden; Naturreligionen und afrobrasilianische Kulte.
Nationaltag: 7. Sept. Unabhängigkeitstag, 15. Nov. Tag der Republik
weitere Infos unter http://www.dse.de/za/lk/laender.htm

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Botschaftsinfo Brasilien
Anschrift der deutschen Vertretung in Brasilien
Ort: Brasília
Anschrift: SES - Avenida das Nações, Q. 807, lote 25, 70415-900 Brasília – DF, Caixa Postal 030 - 70359-970 Brasília - DF
Telefon: F: 00-55-61-443-7330
Fax: FAX: 00-55-61-443-7508
WWW: E-Mail: pr@embaixada-alemanha.org.br

Anschrift der Vertretung von Brasilien in Deutschland
Ort: Berlin
Anschrift: Wallstraße 59, 10179 Berlin
Telefon: Tel: 0049 (030) 72628-0
Fax: Fax: 0049 (030) 72628-320/321
WWW: E-mail: brasil@brasemberlin.de

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Medizinische Infos Brasilien
vorgeschriebene
Impfungen:
Bei Direkteinreise keine, bei Einreise über ein Gelbfieber-Endemieland (u.a. Zentralafrika, Südamerika) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Denken Sie daran, insbesondere wenn Sie eine Rundreise durch mehrere Länder planen. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann gelegentlich eine Choleraimpfung verlangt werden, insbesondere bei Ankunft aus einem Land mit Cholera bzw. bei Einreise außerhalb der internationalen Flughäfen.
empfohlene
Impfungen:
Tetanus/Diphtherie, (Polio), Hepatitis A, Hepatitis B. Gelbfieber und Typhus empfohlen für Reisen ins Landesinnere.
Malariasitutation: Geringes (A im südlichen Teil) bis hohes (C im nördlichen Teil) Risiko in Gebieten oberhalb 12° südlicher Breite sowie in Höhen unter 900m. A-Region nach WHO; Empfehlung: Mückenschutzmittel, bedeckende Kleidung nach Sonnenuntergang, medikamentöse Vorbeugung oder Mitnahme eines Stand-by-Präparates nach Verordnung durch Ihren Arzt. C-Region nach WHO; Empfehlung: Mückenschutzmittel, bedeckende Kleidung nach Sonnenuntergang, medikamentöse Vorbeugung (MEF) oder Mitnahme eines Stand-by-Präparates nach Verordnung durch Ihren Arzt.
besondere
Einreisebestimmungen:
allgemeine
Hinweise:
Denken Sie bei Ihrer Reise an die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke, sowie an den Abschluss einer preiswerten Reisekranken- und Reiserückholversicherung. Geben Sie Ihrem Körper die notwendige Zeit, sich an das veränderte Klima zu gewöhnen. Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholgenuss, vor allem, wenn Sie Medikamente einnehmen. In wärmeren Gegenden werden Sie einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben, dies kann je nach körperlichen Anstrengung und Außentemperatur bis zu 4 Liter mehr pro Tag bedeuten. Sie beugen Durchfällen vor, in dem Sie kalte Speisen, ungeschältes Obst, Eiswürfel in Getränken und rohe Salate meiden. Merke: "Nichts essen, was man nicht kochen, braten oder schälen kann". Ist Ihre Reise beruflich veranlasst, dann darf Ihr Chef Sie erst auf diese Reise schicken, wenn Sie zuvor durch einen gesondert durch die Berufsgenossenschaften ermächtigten Arbeits- oder Tropenmediziner beraten und ggf. untersucht wurden. Dies gilt auch für Kurzzeitaufenthalte. Lassen Sie sich vor der Reise über mögliche Krankheiten, persönliche Gesundheitsrisiken und Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge beraten. Weitere Gesundheitsratschläge helfen dabei Ihre Reise erfolgreich zu gestalten.
Aktuell: Gelbfieberimpfung dringend empfohlen für Reisen ins Landesinnere sowie in die Gebiete des unteren Amazonaslaufes. Zunahme von Durchfallerkrankungen einschließlich Cholera. Konsequente Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene. Zunahme von Grippeerkrankungen. Impfschutz empfohlen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation sollten die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden. (Tel.: 01888 / 17 – 0) (Internet: http://www.auswaertiges-amt.de/5_laende/index.htm). Zunahme von Erkrankungen an Dengue-Fieber. Übertragung durch Mücken; konsequenter Mückenschutz auch am Tage.

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Reisepass / Visum für Brasilien
allgemeine
Anmerkungen:
Einreisebeschränkungen: Inhaber von Reisepässen der Komoren, Demokratischen Volksrepublik Korea, Taiwans und der Zentralafrikanischen Republik dürfen nur mit einer von den brasilianischen Behörden ausgestellten Sondergenehmigung einreisen.
Reisepass: Allgemein erforderlich, davon ausgenommen sind Staatsangehörige von Argentinien, Chile, Paraguay und Uruguay, die mit einem Personalausweis einreisen können, sofern sie die Einreise direkt aus ihrem Land antreten. Der Reisepaß muß noch mindestens 6 Monate bei Antritt der Reise gültig sein.
Anmerkung:
Touristenkarte:
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen; (b) Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Island, Kolumbien, Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Monaco, Namibia, Norwegen, Paraguay, Peru, Philippinen, San Marino, Slowenien, Südafrika, Suriname, Thailand, Trinidad und Tobago, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.
Geschäftsvisum:
Technikervisum:
Transit: Transitvisa werden von Staatsbürgern benötigt, die oben nicht aufgeführt sind und die den Transitraum verlassen wollen.
Anmerkung:
Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisa.
Visagebühren: Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer: Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Touristenvisa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.
Anmerkung:
Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung.
Anmerkung:
Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Antrag. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (d) 1 Paßfoto (2 Paßfotos für ein Geschäftsvisum). (e) Rückflugticket. (f) Gebühr (in bar oder mit Überweisungsformular des Konsulats). (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Angaben zu Besuchsgrund und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit. Bei postalischer Antragstellung muß außerdem ein frankierter und adressierter Briefumschlag beigelegt werden.
Anmerkung: (a) Personen unter 18 Jahren, die alleine einreisen, müssen eine Geburtsurkunde (im Original oder als Fotokopie) mit Namen beider Eltern vorlegen, sofern der Reisepaß die Namen der Eltern nicht erwähnt. Eine beglaubigte Übersetzung der Urkunde wird verlangt, sofern das Original nicht in portugiesisch, englisch, spanisch oder französisch ausgestellt ist. Minderjährige, die mit einem Elternteil reisen, müssen ein Beglaubigungsschreiben des anderen Elternteils/Vormunds mit sich führen. Bei geschiedenen Eltern mit einem allein erziehungsberechtigten Elternteil wird der betreffende Gerichtsbescheid verlangt und im Todesfall eines oder beider Eltern die Sterbeurkunde(n). (b) Internationale Impfbescheinigung ist für die Einreise erforderlich.
Bearbeitungszeit: Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich, mindestens 3-4 Tage.
Aufenthalts-
genehmigung:
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung.
Arbeitserlaubnis:
Sonstiges:

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