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Vereinigte Mexikanische Staaten |
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Klima: |
Drei Klimazonen. In den Küstenregionen, im Flachland im Süden Mexikos und auf der Yucatán-Halbinsel (Tierra Caliente) herrscht tropisches Klima. Gemäßigtes Klima in Lagen zwischen 800 und 2000 m (im Hochland sinken die Temperaturen jedoch nachts stark ab). In Hochlagen über 2000 m (Tierra Fria) ist es kühl, die Temperaturen liegen bei 15°C. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden. |
Geographie: |
Mexiko grenzt im Norden an die USA, im Nordwesten an den Golf von Kalifornien, im Westen an den Pazifik, im Süden an Guatemala und Belize sowie im Osten an den Golf von Mexiko und das Karibische Meer. Im Süden nimmt Mexiko die Hälfte der mittelamerikanischen Landbrücke ein. |
Größe: |
1.953.162 qkm |
Hauptstadt: |
Mexiko City (Ciudad de México) Einwohner: 15.000.000 (Großraum, 1995). |
Bevölkerung: |
94.349.000 (1997) / 48 pro qkm |
Landessprache: |
Amtssprache ist Spanisch, als Umgangssprache ist es mit aztekischen Lehnwörtern durchsetzt. Etwa 8% der Bevölkerung sprechen nur indianische Sprachen. |
Religionen: |
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und bahaiische Minderheiten |
Nationaltag: |
5. Febr. Tag der Verfassung, 16. Sept. Unabhängigkeitstag |
weitere Infos unter http://www.dse.de/za/lk/laender.htm |
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Anschrift der deutschen Vertretung in Mexiko |
Ort: |
Mexiko-Stadt |
Anschrift: |
PA: Lord Byron 737 Colonia Polanco 11560 México, D.F., Mexiko. |
Telefon: |
F: (0052 5) 283 22 00 |
Fax: |
FAX: (0052 5) 281 25 88 |
WWW: |
E-Mail: info@embajada-alemana.org.mx oder embal@mail.internet.com.mx , URL: http://www.embajada-alemana.org.mx |
Anschrift der Vertretung von Mexiko in Deutschland |
Ort: |
Berlin |
Anschrift: |
Kurfürstendamm 72, 10709 Berlin |
Telefon: |
Tel: 030 / 327 711 0 |
Fax: |
Fax: 030/ 32 77 1121 |
WWW: |
E-mail: rfaemb@edina.xnc.com |
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vorgeschriebene Impfungen: |
Bei Direkteinreise keine, bei Einreise über ein Gelbfieber-Endemieland (u.a. Zentralafrika, Südamerika) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Denken Sie daran, insbesondere wenn Sie eine Rundreise durch mehrere Länder planen. |
empfohlene Impfungen: |
Tetanus/Diphtherie, (Polio), Hepatitis A, evtl. Typhus, Hepatitis B |
Malariasitutation: |
Geringes bis mittleres Risiko ganzjährig; Küstenregionen, Touristenresorts, Großstädte sowie Gebiete oberhalb 1000m Höhe gelten als malariafrei. A-Region nach WHO; Empfehlung: Mückenschutzmittel, bedeckende Kleidung nach Sonnenuntergang, medikamentöse Vorbeugung (CHL) oder Mitnahme eines Stand-by-Präparates nach Verordnung durch Ihren Arzt. |
besondere Einreisebestimmungen: |
Bei längerem Aufenthalt muss in der Regel das Ergebnis eines HIV-Testes nachgewiesen bzw. ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Touristen sind davon normalerweise nicht betroffen. Erkundigen Sie sich ggf. vor Ausreise nach dem aktuellen Stand. |
allgemeine Hinweise: |
Denken Sie bei Ihrer Reise an die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke, sowie an den Abschluss einer preiswerten Reisekranken- und Reiserückholversicherung. Geben Sie Ihrem Körper die notwendige Zeit, sich an das veränderte Klima zu gewöhnen. Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholgenuss, vor allem, wenn Sie Medikamente einnehmen. In wärmeren Gegenden werden Sie einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben, dies kann je nach körperlichen Anstrengung und Außentemperatur bis zu 4 Liter mehr pro Tag bedeuten. Sie beugen Durchfällen vor, in dem Sie kalte Speisen, ungeschältes Obst, Eiswürfel in Getränken und rohe Salate meiden. Merke: "Nichts essen, was man nicht kochen, braten oder schälen kann". Ist Ihre Reise beruflich veranlasst, dann darf Ihr Chef Sie erst auf diese Reise schicken, wenn Sie zuvor durch einen gesondert durch die Berufsgenossenschaften ermächtigten Arbeits- oder Tropenmediziner beraten und ggf. untersucht wurden. Dies gilt auch für Kurzzeitaufenthalte. Lassen Sie sich vor der Reise über mögliche Krankheiten, persönliche Gesundheitsrisiken und Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge beraten. Weitere Gesundheitsratschläge helfen dabei Ihre Reise erfolgreich zu gestalten. |
Aktuell: |
Zunahme von Durchfallerkrankungen. Konsequente Nahrungsmittel- und Trinkwasserhgiene. Aufgrund der gegenwärtigen Situation sollten die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden. (Tel.: 01888 / 17 – 0) (Internet: http://www.auswaertiges-amt.de/5_laende/index.htm). Zunahme von Erkrankungen an Dengue-Fieber. Übertragung durch Mücken; konsequenter Mückenschutz auch am Tage. Zunahme des Malariarisikos an der Küste Yucatan. Reisende sollten konsequent Vorsichtsmaßnahmen (s.o.) treffen. |
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allgemeine Anmerkungen: |
Die Visabestimmungen sind außerordentlich kompliziert, Einzelheiten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen. Die Nichtbefolgung der Einreisebestimmungen wird mit hohen Geldstrafen geahndet, und Reisende werden auf Kosten der Fluggesellschaft in ihr Heimatland zurückgeschickt. |
Reisepass: |
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein. |
Anmerkung: |
Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten eine formlose schriftliche Einverständniserklärung (in spanischer oder englischer Sprache) des abwesenden Elternteils mit sich führen. |
Touristenkarte: |
Wird nur für Touristen und Reisende ausgestellt, die nicht zur Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit oder zu geschäftlichen Zwecken nach Mexiko einreisen wollen. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist im Flugzeug bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, daß der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient und ausreichende Geldmittel vorhanden sind (50 US$ pro Tag, im Fall von Pauschalreisen 25 US$). Die Touristenkarte muß während des gesamten Aufenthaltes aufbewahrt und bei Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden. Touristenkarten können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden: (a) Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder (Frankreich, Griechenland, Luxemburg und Österreich nur für Aufenthalte bis zu 90 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 180 Tagen; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda, Chile, Costa Rica, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Slowenien, Ungarn, Uruguay und USA für Aufenthalte bis zu 180 Tagen; (c) Tschechische Republik, Israel, Monaco and Polen für Aufenthalte bis zu 90 Tagen; (d) Korea-Süd für Aufenthalte bis zu 60 Tagen; (e) Venezuela für Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Anmerkung: (a) Über die Länge des Aufenthalts sowie über Bestimmungen für hier nicht aufgeführte Länder erteilen die mexikanischen Botschaften und Konsulate Auskunft. (b) Kinder und Jugendliche benötigen eine eigene Touristenkarte. |
Visum: |
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige folgender Länder benötigen eine vom mexikanischen Innenministerium ausgestellte Einreisegenehmigung: Afghanistan, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, China (VR), Irak, Iran, Jordanien, Kambodscha, Korea-Nord, Libanon, Libyen, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Syrien, Taiwan (China), Türkei und Vietnam. |
Geschäftsvisum: |
Geschäftsreisende, die in Vertretung einer deutschen Firma in Mexiko an geschäftlichen Besprechungen teilnehmen, Verträge unterzeichnen oder Marktforschung betreiben, sollten ein Geschäftsvisum beantragen; dieses berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme oder zur Ausübung von Tätigkeiten im technischen Bereich. Geschäftsvisa sind für eine mehrmalige Einreise gültig. Geschäftsvisa können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten. |
Technikervisum: |
Personen, die im Auftrag einer deutschen Firma eine Montage oder Inbetriebnahme bzw. technische Beratungen oder Schulungen durchführen, sollten ein Technikervisum beantragen. Technikervisa sind für eine mehrmalige Einreise gültig. Staatsbürger der folgenden Länder können ein Technikervisum beantragen: (a) Bundesrepubik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten. |
Transit: |
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Anmerkung: |
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Visaarten: |
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Visagebühren: |
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. |
Gültigkeitsdauer: |
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (30, 90 oder 180 Tage, Verlängerungsmöglichkeit für weitere 6 Monate in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig. Geschäftsvisa: Ab dem Ausstellungsdatum muß die Einreise innerhalb von 90 Tagen erfolgen; das Visum ist 180 Tage (oder 1 Jahr) gültig. Technikervisa: Ab dem Ausstellungsdatum muß die Einreise innerhalb von 90 Tagen erfolgen; das Visum ist 1 Jahr gültig. |
Anmerkung: |
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Antragstellung: |
Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft. |
Anmerkung: |
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Unterlagen: |
Touristenkarte: (a) Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. (b) Tickets für die Rück- oder Weiterreise. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel bei einem Aufenthalt bis zu 180 Tagen. Touristenvisum: (a) Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist sowie eine Kopie des Reisepasses. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Rückflugticket im Original. (e) Gebühr (in bar). (f) Nachweis ausreichender Geldmittel (50 US$ pro Tag). (g) Angabe von Reisezweck und genauen Reisedaten. Geschäfts- und Technikervisa: (a) Gültiger Reisepass. (b) Ausgefülltes Antragsformular. (c) Begleitschreiben des Auftraggebers mit genauer Angabe des Reisezwecks sowie die Adresse in Mexiko, mit der geschäftlicher Kontakt besteht. (d) 2 identische Passfotos neueren Datums. (e) Gebühr (in bar, Firmenscheck oder Postanweisung). Allen postalischen Anträgen müssen große, frankierte Rückumschläge für die Zustellung per Einschreiben beigefügt werden. |
Anmerkung: |
Internationale Impfbescheinigung ist für die Einreise erforderlich. |
Bearbeitungszeit: |
Unterschiedlich. Die Erteilung einer Einreisegenehmigung durch das mexikanische Innenministerium dauert ca. 3-4 Wochen. |
Aufenthalts- genehmigung: |
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung. |
Arbeitserlaubnis: |
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Sonstiges: |
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