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Länderinfo Schweiz
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Schweizerische Eidgenossenschaft, (CH = Confoederatio Helvetica)
Klima: gemäßigt
Geographie: Mitteleuropa; Grenzen im Westen zu Frankreich, im Osten zu Liechtenstein und Österreich, im Norden zu Deutschland, im Süden zu Italien
Größe: 41.284 qkm
Hauptstadt: Bern (31.12.98: 123,300 Einwohner)
Bevölkerung: Gesamtzahl 7.123.500 Mio. (31.12.1998)
Landessprache: Deutsch 63,6% (73,4 %), Französisch 19,4 % (20,5 %), Italienisch 7,6 % (4,1 %), Rätoromanisch 0,6 % (0,7%), andere 8,9 % (1,3%)
Religionen: (Wohnbevölkerung): Römisch-Katholische Kirche 46,32 %, Protestanten 39,98 %, Israelitisch (jüdisch) 0,26 %, Mohammedanisch 2,21 %, Konfessionslos 7,43 %
Nationaltag: 1. August
weitere Infos unter http://www.dse.de/za/lk/laender.htm

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Botschaftsinfo Schweiz
Anschrift der deutschen Vertretung in Schweiz
Ort: Bern
Anschrift: PA: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 250, 3000 Bern 16, Schweiz.
Telefon: F: (0041 31) 359 41 11
Fax: FAX: (0041 31) 359 44 44
WWW:

Anschrift der Vertretung von Schweiz in Deutschland
Ort: Berlin
Anschrift: Haus am Wasser, Kirchstraße 13, 10557 Berlin-Tiergarten
Telefon: Tel: 030 - 3 90 40 00
Fax: Fax: 030 - 3 91 10 30
WWW: E-mail: Vertretung@ber.rep.admin.ch

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Medizinische Infos Schweiz
vorgeschriebene
Impfungen:
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
empfohlene
Impfungen:
Tetanus/Diphtherie, (Polio)
Malariasitutation: Kein Malariarisiko vorhanden.
besondere
Einreisebestimmungen:
allgemeine
Hinweise:
Denken Sie bei Ihrer Reise an die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke, sowie an den Abschluss einer preiswerten Reisekranken- und Reiserückholversicherung. Geben Sie Ihrem Körper die notwendige Zeit, sich an das veränderte Klima zu gewöhnen. Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholgenuss, vor allem, wenn Sie Medikamente einnehmen. In wärmeren Gegenden werden Sie einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben, dies kann je nach körperlichen Anstrengung und Außentemperatur bis zu 4 Liter mehr pro Tag bedeuten. Sie beugen Durchfällen vor, in dem Sie kalte Speisen, ungeschältes Obst, Eiswürfel in Getränken und rohe Salate meiden. Merke: "Nichts essen, was man nicht kochen, braten oder schälen kann". Ist Ihre Reise beruflich veranlasst, dann darf Ihr Chef Sie erst auf diese Reise schicken, wenn Sie zuvor durch einen gesondert durch die Berufsgenossenschaften ermächtigten Arbeits- oder Tropenmediziner beraten und ggf. untersucht wurden. Dies gilt auch für Kurzzeitaufenthalte. Lassen Sie sich vor der Reise über mögliche Krankheiten, persönliche Gesundheitsrisiken und Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge beraten. Weitere Gesundheitsratschläge helfen dabei Ihre Reise erfolgreich zu gestalten.
Aktuell: Zunahme von Erkrankungen an FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis). Zunahme von Grippeerkrankungen. Impfschutz empfohlen.

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Reisepass / Visum für Schweiz
allgemeine
Anmerkungen:
Reisepass: Allgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder; (b) Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Slowakische Republik und Zypern mit gültigem Personalausweis.
Anmerkung:
Touristenkarte:
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten: (a) unter Reisepass aufgeführte Länder; (b) alle nord-, mittel- und südamerikanischen Länder, einschließlich der karibischen Inselstaaten (ausgenommen Belize, Bolivien, Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Kolumbien, Kuba und Peru, die ein Visum benötigen); (c) Andorra, Australien, Brunei, Estland, Fidschi, Island, Israel, Japan, Kiribati, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Polen, Salomonen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Tuvalu, Ungarn und Vatikanstadt; (d) Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Ehem. Jugosl. Rep. Mazedonien und Türkei sind nur dann von der Visumpflicht befreit, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedsland der EU, Island, Norwegen, den USA oder Kanada haben.
Geschäftsvisum:
Technikervisum:
Transit: Transit- und Flughafentransitvisa sind erhältlich für die Durchreise durch die Schweiz oder Weiterreise in ein anderes Zielland. Inhaber von Transitvisa müssen die Schweiz innerhalb von 24 Std. nach Einreise verlassen und Inhaber von Flughafentransitvisa müssen ihre Reise innerhalb von 48 Std. nach Einreise fortsetzen. Staatsbürger folgender Länder müssen generell vor der Einreise ein Transitvisum beantragen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Ghana, Indien, Irak, Iran, Dem. Rep. Kongo, Libanon, Libyen, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka und Türkei.
Anmerkung: Wer wiederholt in die Schweiz einreist, ohne die Absicht zu haben, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, muß sich bei der Fremdenpolizei melden, wenn der Aufenthalt insgesamt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschreitet. Personen, die mit einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung einreisen, müssen sich innerhalb von 8 Tagen bei der Fremdenpolizei melden.
Visaarten: Touristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transit/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach).
Visagebühren: 48 DM. Personen unter 18 Jahren zahlen die Hälfte. Die Gebühren sind vom jeweiligen Wechselkurs abhängig und können sich deshalb kurzfristig ändern.
Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Anmerkung:
Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft.
Anmerkung:
Unterlagen: (a) 1 Antrag. (b) 1 Passfoto. (c) Gültiger Reisepass (sollte zum Zeitpunkt der Abreise aus der Schweiz noch min. 3 Monate Gültigkeit haben). (d) Gebühr (in bar oder Postanweisung). (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts (aktueller Bankauszug). (f) In einigen Fällen auch Einladung (muß von der kantonalen Fremdenpolizei genehmigt sein) oder Nachweis der Geschäftsverbindungen. (g) Rück-/Weiterreiseticket. (h) Ggf. Meldezettel, Aufenthaltsgenehmigung und Versicherungskarte.
Anmerkung:
Bearbeitungszeit:
Aufenthalts-
genehmigung:
Informationen von den konsularischen Vertretungen oder der Fremdenpolizei.
Arbeitserlaubnis:
Sonstiges:

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