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Länderinfo Deutschland
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Bundesrepublik Deutschland
Klima: Die Sommer sind warm bis heiß, die Winter recht kalt; langanhaltende Kälteperioden mit Schnee und Frost sind jedoch außer in den Alpen und an der Küste selten. Niederschläge ganzjährig.
Geographie: Deutschland grenzt im Norden an Dänemark, im Osten an Polen, im Südosten an die Tschechische Republik und im Süden an Österreich und die Schweiz. Die westlichen Nachbarn der Bundesrepublik sind Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande. Im Nordwesten bildet die Nordsee eine natürliche Grenze. Die deutsche Ostseeküste erstreckt sich von der dänischen Grenze bis nach Polen. Von Süden nach Norden kann man drei Landschaftsräume unterscheiden – die Alpen mit dem Alpenvorland, die waldreiche Mittelgebirgszone und die Norddeutsche Tiefebene.
Größe: 357.021 qkm
Hauptstadt: Berlin / Einwohner: 3.458.763 (1997)
Bevölkerung: 81.912.000 (1996) / 229 pro qkm.
Landessprache: Amtssprache ist Deutsch. Die zahlreichen regionalen Dialekte weichen stark vom Hochdeutschen ab. Ein Großteil der Bevölkerung spricht Englisch. Im Saarland wird auch Französisch gesprochen. Im Norden von Schleswig-Holstein gibt es eine dänische Minderheit, und Dänisch ist z. T. Schulsprache.
Religionen: 35% evangelisch, 34% römisch-katholisch; jüdische, muslimische und andere nicht-christliche Minderheiten.
Nationaltag: 3. Okt. Tag der deutschen Einheit
weitere Infos unter

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Botschaftsinfo Deutschland
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Medizinische Infos Deutschland
vorgeschriebene
Impfungen:
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
empfohlene
Impfungen:
Tetanus/Diphtherie, evtl. Polio, FSME
Malariasitutation: Kein Malariarisiko vorhanden.
besondere
Einreisebestimmungen:
allgemeine
Hinweise:
Denken Sie bei Ihrer Reise an die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke, sowie an den Abschluss einer preiswerten Reisekranken- und Reiserückholversicherung. Geben Sie Ihrem Körper die notwendige Zeit, sich an das veränderte Klima zu gewöhnen. Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholgenuss, vor allem, wenn Sie Medikamente einnehmen. In wärmeren Gegenden werden Sie einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben, dies kann je nach körperlichen Anstrengung und Außentemperatur bis zu 4 Liter mehr pro Tag bedeuten. Sie beugen Durchfällen vor, in dem Sie kalte Speisen, ungeschältes Obst, Eiswürfel in Getränken und rohe Salate meiden. Merke: "Nichts essen, was man nicht kochen, braten oder schälen kann". Ist Ihre Reise beruflich veranlasst, dann darf Ihr Chef Sie erst auf diese Reise schicken, wenn Sie zuvor durch einen gesondert durch die Berufsgenossenschaften ermächtigten Arbeits- oder Tropenmediziner beraten und ggf. untersucht wurden. Dies gilt auch für Kurzzeitaufenthalte. Lassen Sie sich vor der Reise über mögliche Krankheiten, persönliche Gesundheitsrisiken und Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge beraten. Weitere Gesundheitsratschläge helfen dabei Ihre Reise erfolgreich zu gestalten.
Aktuell: Zunahme von Erkrankungen an FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis). Zunahme von Grippeerkrankungen. Impfschutz empfohlen. Wegen Salmonellen-Verunreinigungen und Nachweis von EHEC-Keimen der Lahn im Kreis Limburg-Weilburg besteht ein vorsorglich unbefristetes Badeverbot für alle Baggerseen (Mooswaldseen) in dieser Region.

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Reisepass / Visum für Deutschland
allgemeine
Anmerkungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: (a) Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Island, Liechtenstein, Malta, Monaco und San Marino (gültiger Personalausweis ausreichend). Der Reisepaß muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Anmerkung: Staatsangehörige aller Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Touristenkarte:
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) EFTA-Länder; (c) Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Andorra, Argentinien, Australien (einschließlich Kokos-Inseln, Norfolk-Insel und Weihnachtsinsel), Bermuda, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Cook-Inseln, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guam, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Litauen, Macau, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, Niue, Panama, Paraguay, Polen, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; (d) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Geschäftsvisum:
Technikervisum:
Transit:
Anmerkung:
Visaarten: Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Visagebühren: Touristen- und Geschäftsvisum: 50,00 DM (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 60,00 DM bei einmaliger und 70,00 DM bei mehrmaliger Einreise (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen). Transit- und Flughafentransitvisum: 20 DM. Die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten.
Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit. Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise. Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Anmerkung:
Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung.
Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei der deutschen Vertretung in Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Unterlagen: Seit Inkrafttreten des Schengener Abkommens, treten nur Individualfälle auf, es gibt deshalb keine einheitliche Regelung. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Anmerkung:
Bearbeitungszeit: Von der Nationalität abhängig, u. U. bis zu 2 Wochen.
Aufenthalts-
genehmigung:
Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen. Staatsangehörige der unter Visum (a) und (b) aufgeführten Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten.
Arbeitserlaubnis: Antrag muß im Land selber gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muß gerechnet werden, da die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muß. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie der USA gelten Ausnahmeregelungen.
Sonstiges:

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